Fahren ohne Fahrerlaubnis

(Windsbach)
Bei einer Lasergeschwindigkeitsmessung wurde am Montagnachmittag ein 39-jähriger Rollerfahrer kon-trolliert. Statt der erlaubten 25 km/h lief der Mofa-Roller 36 km/h. Bei anschließender Kontrolle des Fahrers konnte dieser nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Den erforderlichen Führerschein der Klasse M besitzt er nicht.

(Neuendettelsau)
Kurze Zeit später wurde ein 47-Jähriger mit seinem Kleinkraftrad kontrolliert. Die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse M besaß der Rollerfahrer nicht. Auch er wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.

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