AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen / Kundeninformationen

Stand: 14.08.2026

I. Grundlegende Bestimmungen

Der Vertrag kommt zustande mit

Peter Haberzettl
Habewind
Neuses 74
91575 Windsbach
Deutschland

nachfolgend „Anbieter“ genannt.

Die weiteren Angaben zum Anbieter entnehmen Sie bitte dem Impressum.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden geschlossenen Verträge, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Leistungsangebot

Habewind bietet insbesondere Leistungen aus den Bereichen Anzeigenannahme und Anzeigenveröffentlichung, Prospekt- und Drucksachenverteilung, Mediendesign und Grafikgestaltung, Erstellung und Bearbeitung von Drucksachen, Werbetechnik und Beschriftungen, Stempelservice sowie die Erstellung und Gestaltung von Internetseiten an.

Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Auftrag, Angebot, der Auftragsbestätigung, den jeweils gültigen Preis- und Leistungsangaben sowie gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen mit dem Kunden.

Bei Anzeigenaufträgen gelten die vereinbarten Erscheinungstermine, Anzeigenformate und Veröffentlichungsmedien.

III. Zustandekommen des Vertrages

Die Darstellung von Leistungen und Angeboten auf der Internetseite stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein entsprechendes Angebot abzugeben.

Der Kunde kann seinen Auftrag insbesondere telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über ein auf der Internetseite bereitgestelltes Auftrags- oder Bestellformular oder auf sonstigem vereinbartem Wege erteilen.

Die Annahme des Auftrags und damit der Vertragsschluss erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung des Anbieters in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung.

Auf Anfrage erstellt Habewind für bestimmte Leistungen ein individuelles Angebot. Die Bindungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist dort keine besondere Frist angegeben, gilt das Angebot für einen angemessenen Zeitraum.

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

IV. Preise und zusätzliche Kosten

Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot, Auftrag, der Auftragsbestätigung oder den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisangaben ausgewiesenen Preise.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind und auf Wunsch des Kunden erbracht werden, können gesondert berechnet werden.

Hierzu zählen insbesondere nachträgliche Änderungen nach bereits erfolgter Freigabe, zusätzliche Gestaltungs- oder Korrekturleistungen sowie Leistungen, die aufgrund nachträglicher Kundenwünsche erforderlich werden.

Soweit Versand-, Liefer- oder sonstige Nebenkosten anfallen, werden diese entsprechend der getroffenen Vereinbarung berechnet.

V. Zahlungsbedingungen

Soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart oder auf der Rechnung angegeben wurde, sind Rechnungen nach Erhalt zur Zahlung fällig.

Die jeweils möglichen Zahlungsarten ergeben sich aus dem Angebot, der Rechnung oder einer individuellen Vereinbarung.

Habewind behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen oder die Ausführung eines Auftrags von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Leistungserbringung, Termine und Mitwirkung des Kunden

Die Leistungserbringung erfolgt in der jeweils vereinbarten Form und zu den vereinbarten Terminen.

Voraussetzung für die fristgerechte Durchführung ist, dass der Kunde alle für die Bearbeitung erforderlichen Texte, Bilder, Logos, Druckdaten, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt.

Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Unterlagen, Informationen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht rechtzeitig vorliegen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Fertigstellungs-, Druck-, Erscheinungs- oder Veröffentlichungstermine führen.

Bei Anzeigen und Veröffentlichungen können Platzierungswünsche berücksichtigt werden, soweit dies organisatorisch und gestalterisch möglich ist. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

VII. Korrekturabzüge, Druckfreigabe, Druckdaten und Farbwiedergabe

1. Korrekturabzüge und Prüfung durch den Auftraggeber

Soweit dem Auftraggeber vor Druck oder Veröffentlichung ein Korrekturabzug zur Verfügung gestellt wird, ist dieser sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Die Prüfung umfasst insbesondere:

  • Texte und Schreibweise,
  • Namen und Firmierungen,
  • Anschriften,
  • Telefonnummern,
  • Internet- und E-Mail-Adressen,
  • Preise und Preisangaben,
  • Termine und Öffnungszeiten,
  • Bildmaterial,
  • Logos und Grafiken,
  • Satz und Anordnung sowie
  • die Gestaltung der einzelnen Elemente.

Korrekturen und Änderungswünsche sind vor der Druck- bzw. Veröffentlichungsfreigabe eindeutig mitzuteilen.

Der jeweils zuletzt übersandte und vom Auftraggeber freigegebene Korrekturabzug ist für die weitere Produktion bzw. Veröffentlichung maßgeblich.

2. Druck- und Veröffentlichungsfreigabe

Mit der ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Auftraggeber, den Korrekturabzug geprüft zu haben und mit der dargestellten Satzanordnung, Gestaltung sowie den enthaltenen Angaben einverstanden zu sein.

Für Fehler, die bereits im freigegebenen Korrekturabzug enthalten und für den Auftraggeber bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren, gelten die gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen.

Nach Erteilung der Freigabe gewünschte Änderungen können nur berücksichtigt werden, soweit dies technisch, organisatorisch und terminlich noch möglich ist.

Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

Erfolgt innerhalb einer mitgeteilten Freigabe- oder Korrekturfrist keine Rückmeldung, kann sich der vereinbarte Druck-, Fertigstellungs-, Erscheinungs- oder Veröffentlichungstermin entsprechend verschieben.

Soll im Einzelfall das Ausbleiben einer Rückmeldung nach Ablauf einer bestimmten Frist als Freigabe gelten, wird der Auftraggeber zu Beginn dieser Frist ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen und erhält eine angemessene Frist zur Rückmeldung.

3. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Druckdaten

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Fotos, Logos, Grafiken, Anzeigenvorlagen, Druckdaten und sonstigen Inhalte verantwortlich.

Der Auftraggeber versichert, über sämtliche für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten zu verfügen.

Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Markenrechte, Nutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte.

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass durch die Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

Dies gilt insbesondere für vom Auftraggeber überlassene Anzeigenentwürfe, Bilder, Fotografien, Logos, Grafiken sowie sonstige Druck- oder Mediendaten.

Für inhaltliche Fehler in vom Auftraggeber fertig angelieferten und von Habewind unverändert übernommenen Daten gelten die gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen.

4. Von Habewind erstellte Entwürfe und Gestaltungen

Von Habewind selbst erstellte Anzeigenentwürfe, Layouts, Grafiken, Texte, Illustrationen und sonstige Gestaltungsleistungen dürfen vom Auftraggeber im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks genutzt werden.

Art und Umfang weitergehender Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, Weitergabe, Bearbeitung oder Verwendung durch Dritte bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit dem Auftraggeber hierfür nicht bereits ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

Hiervon unberührt bleiben Texte, Bilder, Logos, Grafiken und sonstige Inhalte, die der Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt hat.

5. Farbwiedergabe und technisch bedingte Abweichungen

Zwischen der Darstellung auf einem Bildschirm, einem digitalen Korrekturabzug, einem Ausdruck und dem späteren Druck- oder Produktionsergebnis können technisch bedingte Farb- und Tonwertabweichungen auftreten.

Die Darstellung von Farben ist unter anderem abhängig von:

  • dem verwendeten Bildschirm oder Ausgabegerät,
  • den jeweiligen Geräteeinstellungen,
  • Farbprofilen,
  • dem Druckverfahren,
  • dem verwendeten Papier oder sonstigen Bedruckstoff,
  • der Oberfläche und Beschaffenheit des Materials sowie
  • den jeweiligen Produktionsbedingungen.

Geringfügige produktions- oder drucktechnisch bedingte Farb-, Tonwert-, Material- oder Verarbeitungsabweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich innerhalb der für das jeweilige Produktionsverfahren üblichen Toleranzen bewegen.

Eine vollständige Übereinstimmung zwischen Bildschirmdarstellung, digitalem Korrekturabzug oder Ausdruck und dem späteren Druck- bzw. Produktionsergebnis kann daher nicht gewährleistet werden.

6. Sonderfarben wie Gold, Silber, Metallic oder Neon

Sonderfarben wie Gold, Silber, Metallic oder Neon können im üblichen Vierfarbdruck (CMYK) nicht farbverbindlich bzw. mit dem tatsächlichen Sonderfarben- oder Metalleffekt wiedergegeben werden.

Darstellungen solcher Farben auf Bildschirmen, digitalen Korrekturabzügen oder normalen Farbausdrucken dienen lediglich der Annäherung an den gewünschten Farbeindruck.

Eine tatsächliche Sonderfarben-, Gold-, Silber-, Metallic- oder Neonwirkung setzt ein dafür geeignetes Druck- oder Produktionsverfahren voraus.

Soll eine entsprechende Sonderfarbe oder ein besonderer Effekt produziert werden, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.

Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung erfolgt die Produktion im jeweils vereinbarten Standarddruckverfahren.

7. Technisch notwendige Anpassungen

Habewind ist berechtigt, geringfügige technisch notwendige Anpassungen an übermittelten Druck-, Anzeigen- oder Mediendaten vorzunehmen, soweit diese für eine ordnungsgemäße Produktion oder Veröffentlichung erforderlich sind und Inhalt sowie Charakter der Gestaltung dadurch nicht wesentlich verändert werden.

Hierzu können beispielsweise technisch erforderliche Anpassungen von Datenformaten, Größen, Beschnitt, Auflösung oder Farbprofilen gehören.

Sind weitergehende Änderungen erforderlich, die Inhalt oder Erscheinungsbild wesentlich beeinflussen, wird dem Auftraggeber nach Möglichkeit erneut ein Korrekturabzug zur Freigabe vorgelegt.

VIII. Gewährleistung und Reklamationen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Offensichtliche Beanstandungen sollen Habewind möglichst zeitnah nach Erhalt der Ware, Erbringung der Leistung bzw. Veröffentlichung mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Nachbesserung erfolgen kann.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Bei berechtigten Beanstandungen hat Habewind das Recht zur Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

IX. Haftung

Habewind haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Habewind oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet Habewind unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Habewind.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Erfüllungsort für die Leistungen aus den Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

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