Gunzenhausen – Am frühen Samstagnachmittag kam es auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Industriestraße zu einem Verkehrsunfall. Eine 84-jährige Pkw-Fahrerin touchierte beim Ausparken ein geparktes Fahrzeug.
Anschließend entfernte sich die Unfallverursacherin unerlaubt von der Unfallstelle. Aufmerksame Zeugen beobachteten den Vorfall und verständigten die Polizei. Die Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurden aufgenommen.
Gunzenhausen – Am Freitagnachmittag befuhren zwei Pkw die Staatsstraße 2219 von Cronheim in Richtung Unterwurmbach. Als ein 19-jähriger Fahrzeugführer nach links abbiegen wollte und hierzu abbremste, erkannte die nachfolgende 22-jährige Fahrerin die Situation zu spät und fuhr auf das vorausfahrende Fahrzeug auf.
Durch den Zusammenstoß wurden die Airbags ausgelöst. Der Pkw der Unfallverursacherin war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die 22-Jährige erlitt Prellungen im Gesichtsbereich und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Markt Berolzheim – Am Freitagmittag befuhren zwei Brüder im Alter von 35 und 38 Jahren die Staatsstraße 2230 in nordwestlicher Fahrtrichtung mit ihren Rennrädern. Eine 66-jährige Pkw-setzte zum Überholen der hintereinanderfahrenden Fahrradfahrer an, hielt jedoch dabei nicht den erforderlichen Seitenabstand ein und touchierte mit dem rechten Außenspiegel den linken Oberarm des 35-Jährigen. In der Folge stürzte der Fahrradfahrer und zog sich Schürfwunden zu.
Die Polizei Gunzenhausen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Überholen von Fahrradfahrern (auch Fußgängern und E-Scooter-Fahrern) außerhalb geschlossener Ortschaften ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.
Quelle: PI-Gunzenhausen




