Fischwilderei

Am Montagmorgen wurde ein Angler an einem Badestrand am Kleinen Brombachsee beim Ausüben seines Hobbys kontrolliert. Nachdem an Badestränden das Angeln ab 07.30 Uhr ausdrücklich verboten ist und der aktuelle Tag nicht wie vorgeschrieben vor dem Auswerfen der Angel im Jahreserlaubnisschein eingetragen war, wird eine Anzeige wegen Fischwilderei vorgelegt.
Quelle: PI-Gunzenhausen

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