Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis

(Windsbach)
Am Sonntagnachmittag befuhr ein 49-Jähriger mit seinem VW Golf die Eichenstraße in Richtung Heils-bronner Straße. Dabei stieß er mit der linken Stoßstangenecke gegen einen geparkten Toyota Yaris. Ohne sich um den Unfallschaden in Höhe von ca. 1500 Euro weiter zu kümmern, fuhr er zu einem in der Nähe wohnenden Bekannten, um diesen um Rat zu fragen. Am dortigen Anwesen angekommen stieß er jedoch erst einmal gegen einen in der Nachbareinfahrt parkenden Opel Corsa. Auch hier kümmerte er sich nicht um den angerichteten Schaden in Höhe von ebenfalls rund 1500 Euro, sondern fuhr mit sei-nem Bekannten zur ersten Unfallstelle zurück. Diesmal allerdings ohne einen Schaden zu verursachen. Den herbeigerufenen Polizeibeamten war der 49-Jährige kein Unbekannter. Wegen Trunkenheit im Ver-kehr war ihm nämlich bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden. Und auch dieses Mal war seine Alko-holisierung so deutlich, dass die Beamten eine Blutentnahme anordneten.

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