Hospizverein Neuendettelsau/Windsbach bildet wieder Hospizbegleiter aus

Menschen im Sterben gut begleiten

NEUENDETTELSAU (Eig. Ber.)

Über das neue Hospiz- und Palliativgesetz informierte Oberin Erna Biewald als Vorsitzende die Mitglieder des Hospizvereins Neuendettelsau/Windsbach bei der Hauptversammlung. Das Gesetz bringt auch für die ambulanten Hospizdienste Neuerungen. Das HPG hat zum Ziel, dass alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sein sollen, was eine Verwirklichung eines flächendeckenden Angebotes in der Palliativ- und Hospizversorgung bedeutet. Darüber hinaus soll die Sterbebegleitung in der Regelversorgung verankert werden. Das sind nur einige der Ziele, die sich der Gesetzgeber auf die Fahnen geschrieben hat. „Jedenfalls wird der Hospizsache von Seiten der Politik mehr Achtung und Wertschätzung entgegengebracht. Wir können gespannt sein, ob der Gesetzentwurf bis Ende des Jahres verabschiedet ist“, meinte Oberin Biewald. Die Vorsitzende legte zudem den Geschäftsbericht vor und Koordinatorin Eveline Groner berichtete über die Einsätze und die Arbeit mit den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen. 2017 wird es wieder eine Ausbildung zum Hospizbegleiter oder zur Hospizbegleiterin geben. Die Ausbildung beginnt mit einem ersten Abschnitt vom 31. März bis 2. April 2017. Wer Interesse spürt oder Fragen diesbezüglich hat, kann sich unverbindlich unter der Telefonnummer 09874 82271 oder per Mail an Hospiz@DiakonieNeuendettelsau.de informieren. Im Herbst wird außerdem zu einem Informationsabend eingeladen.

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