Jetzt Daten prüfen: So klappt’s mit den Abfallgebührenbescheiden

Im Landkreis Ansbach beginnen in den kommenden Wochen die Vorbereitungen für die Abfallgebührenbescheide des neuen Jahres. Damit diese korrekt erstellt und verschickt werden können, ist es hilfreich, wenn aktuelle Daten rechtzeitig vorliegen – insbesondere bei einem Eigentümerwechsel, geänderten Kontodaten oder einer neuen Anschrift.

Werden solche Änderungen zeitnah gemeldet, können mögliche Fehler bei Abrechnung, Terminvereinbarungen oder im Schriftverkehr vermieden werden. Wichtig zu wissen: Es findet kein automatischer Datenaustausch zwischen dem Landratsamt Ansbach, den Städten und Gemeinden, dem Grundbuchamt oder anderen Behörden statt. Daher ist die Abfallwirtschaft auf die Mitteilungen aus den Gebührenhaushalten angewiesen.

Die gute Nachricht: Ein Behördengang oder aufwändiger Papierkram sind bei der Änderung von Daten nicht erforderlich. Unter www.landkreis-ansbach.de stehen rund um die Uhr praktische Online-Formulare bereit – zum Beispiel bei Erwerb oder Erbschaft eines Hauses (Eigentümerwechsel), beim Verkauf einer Immobilie oder zur Erteilung sowie Änderung eines SEPA-Lastschriftmandates. Unter dem Menüpunkt „Themen“, „Abfallentsorgung“, „Service“ findet sich der Bereich „Was können wir für Sie tun?“.

Versendet werden die Müllgebührenbescheide an die rund 60.000 Haushalte dann im Januar 2026.

Gut aufgestellt: Das Landratsamt Ansbach bittet alle Haushalte, die gemeldeten Daten zu überprüfen, damit die Müllgebührenbescheide korrekt zugestellt werden können.

Foto: Landratsamt Ansbach/Fabian Hähnlein

Werbung:

Über Habewind Informationsdienst

Habewind.de Neuigkeiten aus #Neuendettelsau, #Windsbach, #Sachsen und aus dem Landkreis #Ansbach