Regeln zum Grundwasserschutz

Das Landratsamt Ansbach hat neue rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz des Grundwassers im Bereich Haslach-Matzmannsdorf aufgestellt. Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten ist.

Nötig geworden ist der Schritt, weil das Landratsamt Ansbach selbst im vergangenen Jahr die Wasserschutzgebietsverordnung aus dem Jahr 2017 aufgehoben hat. Nach einem Grundsatzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes war zu erwarten gewesen, dass die Verordnung der neuen Rechtsprechung nicht standhalten würde.

Die Aufhebung der Verordnung hatte zur Folge, dass die alte Wasserschutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1968 wieder gilt. Diese aber trägt dem modernen Grundwasserschutz nicht ausreichend Rechnung. So erlaubt sie beispielsweise das Ausbringen von natürlichem Dünger unter bestimmten Voraussetzungen auch in der engeren Schutzzone. In der neuen Allgemeinverfügung wird detailliert aufgelistet, welche Eingriffe und Maßnahmen in welchen Zonen verboten sind.

Das Wasserschutzgebiet Haslach-Matzmannsdorf ist das größte im gesamten Landkreis Ansbach. Es dient der Fernwasserversorgung Franken als größtem Wasserversorger der Region bereits seit über 65 Jahren. Aus den Brunnen dürfen derzeit zusammen maximal 1,6 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zutage gefördert werden. Die aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis ist bis 31.12.2033 befristet.
Quelle: Landratsamt Ansbach

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