Gunzenhausen – Am Dienstag mussten zwei Verkehrsteilnehmer wegen ihres abgelaufenen Versicherungskennzeichens beanstandet werden. Sie hatten sich nicht um ein ab dem 01.März erforderliches neues Kennzeichen gekümmert und waren somit ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz im Stadtgebiet unterwegs.
Quelle: PI-Gunzenhausen