Roller musste sichergestellt werden

Gunzenhausen – Am Montag wurde um 13.30 Uhr ein 13-jähriger Junge auf einem Elektroroller in der Hensoltstraße angehalten, weil an dem Fahrzeug ein abgelaufenes
Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Sowohl das noch strafunmündige Kind als auch seine Eltern wurden darüber belehrt, dass der Roller im öffentlichen Straßenverkehr nur mit gültigem Versicherungskennzeichen geführt werden darf. Wenig später um 14.45 Uhr war das Kind aber wieder auf dem Roller, diesmal in der Nürnberger Straße, unterwegs. Nachdem die Belehrungen offensichtlich nicht gefruchtet hatten, wurde das Fahrzeug zur Verhinderung weiterer Fahrten sichergestellt.
Quelle: PI-Gunzenhausen

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