Muhr a. See – Am Mittwoch gegen 22:15 Uhr fuhr die Streife der PI Gunzenhausen auf der B13 Richtung Ansbach. Nach Muhr a. See fuhren sie hinter einem schwarzen Ford Fiesta mit Ansbacher Kennzeichen. Da sie sich für eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle des Fahrzeugführers entschieden, leiteten die Streife per Signalgebung den Fahrzeugführer in den Rastparkplatz im Mönchwald.
Bei der anschlieflenden Kontrolle konnte der 31-jährige Deutsche keine Fahrerlaubnis
vorzeigen. Die Überprüfung der Person ergab, dass dieser 2022 auf seine Fahrerlaubnis
verzichtete und seitdem nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem ergab die
Personenüberprüfung, dass der Mann wegen zwei Vollstreckungshaftbefehle von der
Staatsanwaltschaft Ansbach zur Fahndung ausgeschrieben war, die er jedoch durch Zahlungen der jeweiligen Geldstrafe bzw. Geldbufle abwenden konnte.
Wegen der fehlenden Fahrerlaubnis erwartet ihn nun ein Strafverfahren.
Quelle: PI-Gunzenhausen