Gunzenhausen – Zwei Jugendliche waren am Montag um 17.50 Uhr zusammen auf einem Elektroroller unterwegs, obwohl das Fahrzeug nur solo benutzt werden darf. Nach der Anhaltung durch die Polizei stellte sich heraus, dass der erforderliche ersicherungsschutz abgelaufen war, ab dem 01. März wäre ein neues Versicherungskennzeichen erforderlich gewesen. Die 16-jährige Fahrerin erwartet ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Quelle: PI-Gunzenhausen