Windsbach – Bei einer Routinekontrolle fiel einer Polizeistreife auf, dass der angehaltene Radfahrer stark nach Alkohol roch. Da ein Alkotest über dem für Radfahrer geltenden Grenzwert von 1,6 Promille lag, wurde nach Rücksprache mit dem Bereitschafts-Staatsanwalt eine Blutentnahme angeordnet.