Augenverletzung durch Silvesterrakete

Lichtenau – Zu seinem Geburtstag zündete ein 40-jähriger Lichtenauer in der Nacht von Samstag auf Sonntag mehrere Feuerwerkskörper. Eine der Raketen traf einen 36-jährigen Mann am linken Auge, der zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden musste. Glücklicherweise dürfte das Augenlicht des Verletzten nicht gefährdet sein. Die restlichen Feuerwerkskörper des alkoholisierten Veranstalters wurden sichergestellt. Gegen den Mann wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur zum Jahreswechsel erlaubt ist. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
 

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