Windsbach – Am Freitag, 23.09.2016, saß ein 52jähriger Autoverkäufer einem Schwindel durch den Kaufinteressenten auf. Dieser hatte den Verkäufer
unter den Vorwand einer Autowäsche zur Lackscha-denprüfung abgelenkt, so dass er unbemerkt eigens mitgebrachtes Öl in den Kühlwasserbehälter ein-bringen konnte und dann als Motorschaden geltend machte. Dadurch hätte der Kaufinteressent den Verkaufspreis des Fahrzeugs deutlich unter Wert gebracht.
Der Schwindel konnte jedoch durch die letztlich miteinbezogene Servicewerkstatt aufgeklärt werden.
Quelle: PI-Heilsbronn