Der kritische Kommentar auf Fränkisch Teil 15

Kein Cent zuviel fürn privaten Geldbeutel

Ich weiß ja net, ob Sie des scho mitkriegt hamm mit dem neuen Steuergesetz für die Obergrenze im privaten Handel? Offiziell nennt sich des „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“!

Des bedeutet nix anderes, als dass mer etz (ab 1.1.23) auf denne Online-Marktplätz wie Ebay oder Amazon sei privates Gschlump an andere private Nutzer nimmer unbegrenzt verscheppern derf, sonst schaut bzw. haut dir der Fiskus auf die Griffel…

Wenn ich etz also bis 31.12. mehr als 30 gebrauchte Bücher oder Klamotten (von mir ja inkl. Steuern ehemals neu erworben) oder a teures Teil über 2000 Euro online über so a Plattform vertick, dann dürfen/sollen/müssen die des ans Bundeszentralamt für Steuern melden, nach Überprüfung geht’s weiter ans Finanzamt. So ganz is des noch net raus, weil die Regierung des Gesetz zwar verabschiedet hat – aber anscheinend (wie so oft) die Theorie vor die Praxis gsetzt hat.

Da haut’s mer doch den Vogel naus, kann des sei?

Und wann wern Flohmärkte verboten, weil der Bürger da unbemerkt 3,50 Euro (Bargeld!) nebenbei verdiena könnt mit seim Trödel? A Witz is auch die Beschwichtigung von denne Finanz- und Rechts-„Experten“: Die behaupten nämlich, dass Privatleut freilich weiterhin unbegrenzt steuerfrei verkaufen könna, sie müssen halt bloß „entsprechende Verkäufe dem Finanzamt gegenüber glaubhaft belegen können“. Aha! Hä?

Völlig an der Realität vorbei und gegen die Bürger. Zum Glück erfolgt die „automatisierte Meldung der Portale“ erst zum 31.1.2024 – weil die ganze Sach wahrscheinlich doch net so astrein und „transparent“ is 😊

K W / Redaktionsleitung Habewind News / Verantwortlich für alle Buchstaben in diesem Medium 🙂

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