Elternunterhalt – haften Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern 

Bund der Selbständigen – Gewerbeverband

Bayern e.V. Ortsverband Windsbach

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Vortrag “Elternunterhalt – haften Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern?“ Referent: Rechtsanwalt Sven Schumann, Stein laden wir Sie herzlich ein:

Am Dienstag, 14.05.2017, um 19.30 Uhr, im Gasthaus-Pension Re­zatgrund, Retzendorf 19, 91575 Windsbach

Inhalt:

• Wann müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen bzw. Pflegekosten übernehmen?

• Welches Einkommen und Vermögen (u.a. Immobilien) der Kinder ist geschützt und muss nicht für den Unterhalt der Eltern eingesetzt werden?

• Wann muss das Sozialamt die Pflegekosten für die pflegebedürfti­gen Eltern übernehmen und unter welchen Voraussetzungen sind die Kinder verpflichtet, diese Beträge dem Sozialamt zu erstatten?

Haftet auch das Schwiegerkind für die Pflegekosten der pflegebe­dürftigen Schwiegereltern?

• Wie haften Geschwisterkinder für Pflegekosten der Eltern?

Der offizielle Teil wird gegen 21:00 Uhr beendet sein, danach besteht Gelegenheit zu gemeinsamen Gesprächen.

Anmeldung per mail an bds@windsbach.com

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme

Freundliche Grüße

Peter Haberzettl

1. Vorsitzender

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