(Windsbach)
Weil sein Mofa statt der erlaubten 25 km/h 65 km/h schnell läuft, wurde am Mittwoch kurz vor 23 Uhr ein 16-jähriger Rollerfahrer beanstandet. Statt des erforderlichen Führerscheins der Klasse M besitzt der Jugendliche lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung. Deshalb wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und eine Strafanzeige erstattet.
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