Fahren ohne Fahrerlaubnis

(Neuendettelsau) Am Montagvormittag wurde ein 16-jähriger Rollerfahrer zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass technische Veränderungen an dem Zweirad vorgenommen worden waren, die zu einer unzulässigen Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit führen. Der jugendliche Fahrer konnte allerdings keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Strafanzeige wird erstattet.

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