Fahren ohne Fahrerlaubnis – Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung

(Wolframs-Eschenbach) Obwohl er nach dem Erkennen einer Polizeistreife zunächst erfolgreich flüchten konnte, konnte am Dienstagnachmittag ein Rollerfahrer schließlich doch noch einer Kontrolle unterzogen werden. Bei der Überprüfung gestand der 15-Jährige ein, die Geschwindigkeit seines Mofa-Rollers durch technische Veränderungen erheblich erhöht zu haben. Eine Fahrerlaubnis besitzt der Jugendliche nicht. Er wird wegen der Manipulationen am Roller und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Anzeige gebracht.

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