Gunzenhausen – Am 05.02.2026 um 01:15 Uhr führte die Streife der Polizeiinspektion
Gunzenhausen in Unterasbach bei einer 30-jährigen Autofahrerin eine allgemeine
Verkehrskontrolle durch.
Während der Kontrolle fiel den Polizeibeamten die verwaschene Aussprache der
Verkehrsteilnehmerin auf. Aus diesem Grund bot man der Frau einen freiwilligen
Atemalkoholtest vor Ort an. Da dieser bereits einen Wert von 0,42 mg/l ergab, leiteten die Beamten weitere Maßnahmen ein. So unterbanden sie die Weiterfahrt der Betroffenen, stellten ihren Fahrzeugschlüssel sicher und führten einen weiteren Alkoholtest in der Dienststelle durch.
Da sie bei dem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest umgerechnet 0,86 Promille erreichte, leitete die Polizei ein Bußgeldverfahren gegen die Betroffene ein. Die Frau muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 500,- Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Quelle: PI-Gunzenhausen




