Fahrten unter Alkoholeinfluss

Lichtenau/Neuendettelsau – Bei einer Verkehrskontrolle am Samstagabend stellte die Polizei bei einem 43jährigen Pkw-Fahrer deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Alkotest vor Ort wurde vom Betroffenen verweigert, sodass eine Blutentnahme im Krankenhaus Neuendettelsau angeordnet und durchgeführt wurde. Die Pkw-Schlüssel durfte er zwar am nächstfolgenden Tag wieder abholen, jedoch ist ihm das Führen eines Kraftfahrzeuges bis zum feststehenden Blutalkoholergebnis untersagt. Zusätzlich muss er mit einer Strafe bzw. Bußgeld mit Fahrverbot rechnen.

Ein weiterer Verkehrsteilnehmer fiel der Polizei am Sonntagmorgen gegen 01.10 Uhr in Neuendettelsau auf, der mit seinem Fahrrad – ohne Beleuchtung – auf der Hauptstraße fuhr. Der Aufforderung durch die Streife, vom Rad abzusteigen und zu laufen, kam der Radler nicht nach. Bei anschließender Kontrolle konnte beim Fahrradfahrer erheblicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Alkotest vor Ort ergab bei ihm 2,3 Promille. Ein Blutentnahme wurde im Anschluss durchgeführt. Der Radler muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

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