Gewahrsamnahmen nach beharrlichen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung

WEISSENBURG / ERLANGEN. (489) In Weißenburg und in Erlangen mussten aufgrund beharrlicher Verstöße gegen die gültige Allgemeinverfügung drei Personen auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen werden. Ein 46-jähriger Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. In fünf Fällen wurden Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Weißenburg im Zeitraum vom 22.03.2020 bis 08.04.2020 zur Wohnung eines 46-jährigen Weißenburgers gerufen. In jedem Fall befanden sich mehrere Bekannte des Mannes in dessen Wohnung. Zum Teil wurden dort auch Betäubungsmittel konsumiert. Da der 46-Jährige sich beharrlich uneinsichtig zeigt und zu erwarten ist, dass er die geltenden Bestimmungen weiterhin missachten wird, ordnete das Amtsgericht Weißenburg die Gewahrsamnahme bis einschließlich 19.04.2020 an. Der 46-Jährige befindet sich nun bis zur Beendigung der Maßnahme in einer Justizvollzugsanstalt. Beamte der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt trafen am Mittwochabend (08.04.2020) gegen 19:00 Uhr zwei Jugendliche an, welche wiederholt gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung verstoßen haben. Die Jungen im Alter von 15 und 16 Jahren wurden in den letzten Tagen bereits mehrmals angetroffen, als sie mit anderen Jugendlichen unterwegs waren oder auch an Partys in Wohnungen teilnahmen. Offensichtlich blieben die bisherigen Belehrungen durch die Polizei ohne Erfolg, sodass der Ermittlungsrichter des Erlanger Amtsgerichts die Gewahrsamnahme des Duos für eine Nacht anordnete. Am Donnerstagmorgen (09.04.2020) wurden die Jungen von ihren Erziehungsberechtigten in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt wieder in Empfang genommen und nochmals eindringlich über die Bestimmungen der derzeit gültigen Allgemeinverfügung belehrt.

Quelle: PP-Mittelfranken

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