Hooverboard zulassungspflichtig

Heilsbronn – Für einen 18-Jährigen war die Freude am Fahren mit einem Hooverboard
auf öffentlichem Verkehrsgrund schnell zu Ende. Weil für solche Fortbewegungsmittel in
Deutschland keine Betriebserlaubnis erteilt wird, beendete die Polizei am Freitagabend gegen
21 Uhr in Heilsbronn die Übungsfahrt des jungen Mannes. Es wurde Anzeige wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis, ohne Zulassung, ohne Pflichtversicherung und wegen Verstoß nach dem
Pflichtversicherungsgesetz erstattet.

Quelle: PI-Heilsbronn

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