Heilsbronn – Bei der Verkehrskontrolle eines 17-jährigen Leichtkraftrad-Fahrers stellte die Polizei
bereits am vergangenen Donnerstag fest, dass der Auspuff des Zweirads um den geräuschdämmenden
Inhalt reduziert worden war. Da wegen der dadurch erhöhten Lautstärke
das Kriterium der wesentlichen Beeinträchtigung der Umwelt erfüllt war, ist die Betriebserlaubnis
für das Fahrzeug erloschen. Diese wird erst wieder erteilt, wenn der Originalzustand nachweislich
wiederhergestellt ist. Der Verstoß gegen die StVZO ist bußgeldbewehrt.
Quelle: PI-Heilsbronn