Hornissen sind intelligente Baumeister und friedliche Insektenjäger

Beweis: Rekordverdächtig großes Hornissen-Nest in Haag bei Neuendettelsau

HAAG

Die Besitzer des Holzschuppens im Neuendettelsauer Ortsteil Haag trauten ihren Augen kaum, als sie im Spätsommer ein gigantisches Hornissen-Nest entdeckten: Zwischen einer OSB-Wand und einer Apfelsteige hatten die Tiere ein ca. 60 x 50 x 25 cm großes Heim gebaut. Erstaunlicherweise in direkter Nachbarschaft zu einem ca. 10 cm großen, bewohnten Wespennest – hier wohnen Feind und Beute mit nur einem halben Meter Sicherheitsabstand nebeneinander. Die Schuppenbesitzer berichteten erstaunliches über das Verhalten ihrer „fernsteuerbaren“ Hornissen: Der Lärm einer Kreissäge treibt sie umgehend in ihr Nest zurück, der Knall einer zuschlagenden Tür oder die Erschütterung eines auf den Boden fallenden Hammers dagegen versetzt sie in Alarm und lässt sie ausfliegen. Als aggressiv dem Menschen gegenüber haben die Haager ihren Hornissenschwarm nicht erlebt, die fliegenden Architekten waren anscheinend sehr intensiv mit ihrem Bauwerk beschäftigt, einem wahren Kunstwerk. Der Bund Naturschutz Bayern bestätigt diese Beobachtungen und klärt auf: Als eine der größten einheimischen Insektenarten löst die Hornisse zugegebenermaßen instinktiv Unruhe aus. Trotz ihrer Größe sind Hornissen jedoch, ähnlich wie Hummeln, extrem tolerante und friedfertige Tiere. Sie greifen nicht ohne Grund an und ziehen es sogar vor zu flüchten anstatt sich zu verteidigen. Falls es doch einmal zu einem Stich kommen sollte, ist dieser – entgegen aller Legenden – nicht problematischer als ein Wespen- oder Bienenstich.

Nicht einmal die Giftmenge eines ganzen Hornissenvolkes, bestehend aus mehreren hundert Tieren, könnte einen Menschen töten. Wirklich gefährlich werden Hornissen nur für andere Insekten: Ein großes Volk fängt täglich bis zu einem halben Kilo Insekten! Unter die Beute fallen Mücken, Motten, Käfer und auch andere Wespen. Der Hornisse kommt also als Schädlingsbekämpfer eine bedeutende Rolle im Naturhaushalt zu. Falls Sie ein Hornissennest an Ihrem Haus haben, zerstören Sie es bitte nicht! Da Hornissen niemals ein Nest wiederbeziehen, ist nicht zu befürchten, dass im nächsten Jahr an der gleichen Stelle ein Nest entsteht. Die einheimische Hornisse zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Sie wurde am 01.01.1987 in das Artenschutzgesetz aufgenommen und ist somit in Deutschland gesetzlich geschützt (BArtSchVo Anlg. 1 in Verbindung mit § 44 Bundesnaturschutzgesetz). Die Hornisse darf nicht getötet und ihr Nest darf nicht zerstört werden. Ausnahmen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden.

K W / Bund Naturschutz + Foto: Haberzettl

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