Kleinkraftrad frisiert

Heilsbronn – Am Freitag, den 28.09.2018, wurde gegen Mittag im Stadtgebiet Heilsbronn

ein 18-jähriger Roller-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass das als Kleinkraftrad zugelassene Zweirad gravierende Mängel aufwies und derart baulich verändert wurde, dass die bauartbedingt zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h deutlich überschritten werden konnte. Der Fahrer besaß jedoch nur einen Führerschein zum Führen von Kleinkrafträdern. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde daher gegen den Fahrer eingeleitet.
Quelle: PI-Heilsbronn

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