Minderjähriger auf E-Scooter

Gunzenhausen – Ein 12-jähriges Kind war am Mittwochnachmittag mit einem E-Scooter im Stadtgebiet unterwegs, das Mindestalter zum Führen eines solchen Rollers liegt bei 14 Jahren. Nachdem er durch eine Polizeistreife angehalten worden war, stellte sich heraus, dass an dem Scooter ein selbstgedrucktes Versicherungskennzeichen angebracht und das Fahrzeug somit nicht versichert war. Zudem lag die Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h, der Roller fällt also nicht unter die Elektro-Kleinstfahrzeug-Verordnung, es wäre ein Führerschein erforderlich gewesen. Der E-Scooter wurde sichergestellt und das Kind den verständigten Eltern übergeben.
Quelle: PI-Gunzenhausen

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