Mit E-Scooter beanstandet

Heilsbronn – Am Freitag gegen 18.30 Uhr wurde eine 21jährige Frau mit ihrem E-Scooter fahrend in Heilsbronn angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass das Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Auf Grund der Bauart des E-Scooters (kein Sitz) fand die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) keine Anwendung. Somit war zumindest eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich, welche die junge Frau nicht besaß. Da für das Fahrzeug auch keine Betriebserlaubnis vorhanden war, war eine erforderliche Zulassung verbunden mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht vorhanden. Die 21jährige Frau muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung verantworten.

Quelle: PI-Heilsbronn

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