Nächtliche Gaststätten-Kontrolle

Heilsbronn – Am Sonntagmorgen, gegen 04.00 Uhr, hatte eine Gaststätte im Innenstadtbereich noch Betrieb. Die beiden Polizeibeamten trafen den 44-jährigen Wirt und zwei seiner Gäste rauchend im Lokal an. Bei der anschließenden Überprüfung konnte der Wirt weder eine Gewerbeanmeldung, Unterlagen zu den aufgestellten Glückspielautomaten, Hinweis zum Jugendschutz, Aushang von Getränke- / Speisekarte, noch ein erforderliches Namensschild am Eingang vorweisen. Der Wirt hatte erst zwei Tage vorher die Gaststätte übernommen und sich noch nicht um alles kümmern können.

Die Kontrolle des Wirtes erregte einen angetrunkenen Gast derart, dass er die beiden Polizisten lautstark beleidigte. Da der 30-jährige Arbeiter ständig die polizeilichen Maßnahmen störte, wurde er aus der Gaststätte verwiesen. Er erhält eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung.

Gegen den Gastwirt laufen jetzt Ermittlungen wegen Verstößen nach dem Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, der Spielverordnung, dem Gesundheitsschutzgesetz und dem Strafgesetzbuch. Letzteres, weil er bewusst den beleidigenden Gast vor einer Strafverfolgung schützen wollte.

Werbung:

Über Habewind Informationsdienst

Dieser Inhalt wird bereitgestellt von Habewind Online

Schreibe einen Kommentar