Nicht eingegangene Kontrollaufforderung deckt Straftat auf

Dietenhofen – Weil eine 40-jährige Frau aus dem Landkreis Fürth Anfang Juni 2014 bei einer Verkehrskontrolle in Dietenhofen ihren Führerschein nicht vorzeigen konnte, erhielt sie eine Aufforderung, das Dokument zur Kontrolle einer Polizeidienststelle vorzulegen. Da dies nicht fristgerecht geschah, ging die Polizei der Sache nach und stellte fest, dass die Frau seinerzeit falsche Personalien angegeben hatte und schon damals nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

Werbung:

Über Habewind Informationsdienst

Dieser Inhalt wird bereitgestellt von Habewind Online

Schreibe einen Kommentar