Ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller unterwegs

Petersaurach / Bruckberg – Am Freitag konnte am frühen Morgen ein 16jähriger Schüler mit seinem Roller in einer 30-km/h-Zone in Petersaurach festgestellt werden, der augenscheinlich zu schnell gefahren war. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der Schüler lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Nach eingehender Überprüfung des Rollers räumte der 16jährige auf Vorhalt schließlich ein, dass er am Fahrzeug manipuliert und so die Drosselung aufgehoben hatte. Dadurch erreicht der Roller eine Geschwindigkeit von ca. 80 km/h.
In Bruckberg konnte einem 15jährigen im Zuge anderweitiger Ermittlungen nachgewiesen werden, dass er einen fahrerlaubnispflichtigen Roller geführt hatte, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Hinzu kommt, dass für diesen Roller kein Versicherungsschutz bestand. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Für den 15jährigen kommt noch ein Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz hinzu.

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