Neuendettelsau – Weil er ohne den neuerdings auch für frei verkäufliche Schreckschuss-waffen erforderlichen „kleinen“ Waffenschein In der Neujahrsnacht bei der Dorfkirche herumgeballert hatte, wurde einem angetrunkenen 24-Jährigen aus einer Nachbargemeinde der Revolver von der Polizei abgenommen und sichergestellt. Den jungen Mann erwartet nun eine Vergehensanzeige nach dem Waffengesetz. Nach den Vorschriften über das Abbrennen von so genannten pyrotechnischen Gegenständen darf dies auch nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und Fachwerkhäusern erfolgen.