Seniorin in eigener Wohnung bestohlen – Polizei bittet um Zeugenhinweise

BAD KISSINGEN. Am Dienstagmittag ist eine Seniorin in ihrer eigenen Wohnung von zwei bislang noch unbekannten Tätern bestohlen worden. Mögliche Zeugen werden dringend gebeten, sich bei der Polizei in Bad Kissingen zu melden.
 
Gegen 12:00 Uhr standen zwei Männer vor der Wohnungstür der Seniorin, die in einem Mehrfamilienhaus am Theaterplatz lebt. Die Unbekannten gaben sich als Mitarbeiter des Stadtbauamtes aus und gaben an, Wasserleitungen überprüfen zu müssen. Während die ältere Frau im Badezimmer durch einen Täter abgelenkt wurde, machte sich der zweite Tatverdächtige offenbar unbemerkt auf die Suche nach Beute. Erst nachdem die Täter in unbekannte Richtung verschwunden waren, bemerkte die Seniorin, dass Schmuck entwendet wurde.
 
Wer im Laufe des Dienstags im Bereich des Theaterplatzes auf Personen aufmerksam geworden ist, oder wer sonst sachdienliche Hinweise geben kann, die zur Aufklärung des Falles beitragen könnten, wird dringend gebeten, sich unter Tel. 0971/71490 mit der Polizeiinspektion Bad Kissingen in Verbindung zu setzen.
 
Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnungen!
 
Von Trickdiebstählen aus Wohnungen sind meist ältere Menschen betroffen. Die Täter täuschen ihre Opfer, um sich Zutritt zu den Wohnräumen zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:

  • das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
  • das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt
  • das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt.

Die Täter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer neue Maschen aus, die nie vollständig aufzuzählen sind.
 
Aus diesem Grund rät das Polizeipräsidium Unterfranken, niemals fremde Personen in die Wohnung zu lassen und im Zweifelsfall die jeweils örtlich zuständige Polizeidienststelle zu kontaktieren.
Quelle: PP-Unterfranken

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