Straßenverkehrszulassungsordnung

(Wolframs-Eschenbach) Freitagnacht wurde ein 22-Jähriger mit seinem Pkw zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Dabei stellten die Beamten an seinem Kleinwagen mehrere technische Veränderungen bzw. Mängel fest. So hatte er für seinen verbauten sogenannten Sportluftfilter keine Betriebserlaubnis. Dafür sorgte dieser in Verbindung mit der „Sportauspuffanlage“ für eine unzulässig hohe Geräuschentwicklung. Durch ein Leck an der Wasserpumpe trat Kühlflüssigkeit aus und durch die Motorhaubenverlängerung Marke Eigenbau wurde die Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer beeinträchtigt. Auf einen Schaltknauf verzichtete der junge Fahrer gänzlich. Für das unzulässige „Frisieren“ seines Wagens erwartet den Mann jetzt ein Bußgeldverfahren. Die Mängel muss er umgehend beseitigen.

 

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