Einschränkungen bei der Leerung von Restmüll- und Bioabfallbehältern

Derzeit kommt es im gesamten Landkreis Ansbach vermehrt zu nicht durchgeführten Leerungen der Bio- und Restabfalltonnen. Auch Nachleerungen, die eigentlich am darauf folgenden Werktag durchgeführt werden müssten, entfallen teilweise. Hintergrund sind personelle Engpässe des vom Landkreis Ansbach mit der Entsorgung beauftragten Dienstleisters. Mitarbeiter der Abfallwirtschaft im Landratsamt Ansbach stehen diesbezüglich in Kontakt mit der Firma, um eine schnellstmögliche Lösung herbeizuführen und die regelmäßige und zuverlässige Entsorgung wieder zu gewährleisten. Insofern keine Leerung stattfindet, werden auch keine Gebühren bei den Anwohnern abgerechnet.

Quelle: Landratsamt Ansbach