Fahren ohne Fahrerlaubnis, Mini-Cross-Bike

Windsbach – Am Freitag, gegen 17.30 Uhr, war ein 12-jähriger Schüler mit einem Mini-Cross-Bike auf einem Feldweg mit Fahrübungen beschäftigt. Einen Führerschein konnte der junge Mann den Polizeibeamten natürlich nicht vorweisen. Zudem war das Kleinkraftrad weder zugelassen, noch versichert. Die beiden 11-jährigen Jungen, die dabei standen, hatten kurz zuvor ebenfalls das kleine Motorrad  getestet.

Die Mutter des 12-jährigen war sichtlich überrascht, dass sich die Jungen nicht die Abmachung gehalten hatten, nur auf dem eigenen Grundstück zu fahren.

Den Kindern war es nicht bewusst, dass ein Feldweg öffentlicher Verkehrsgrund ist und dort die Vorschriften der StVO gelten. Obwohl sie minderjährig sind, müssen Ermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Zulassungsverordnung getätigt und diese der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.