Nachtrag: Strafrechtliche Folgen für Aufsichtsperson

Mit Pressebericht vom 30.12.12 wurde ein erheblich alkoholisierter Jugendlicher gemeldet, der am Sonntagfrüh gegen 1 Uhr mit 2,88 Promille Alkohol im Blut in komatösem Zustand in ein Krankenhaus hatte eingeliefert werden müssen. Der Jugendliche hatte eine Party in der Stadthalle in Windsbach besucht. Ein 18-jähriger Begleiter war vorher unterschriftlich durch die Eltern mit der Aufsicht des 16-Jährigen beauftragt worden.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ansbach wird nun von der Heilsbronner Polizei gegen den 18-Jährigen ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, da er seine übernommene Aufsichtspflicht gegenüber dem Jugendlichen vernachlässigt hatte.