Muhr am See – Am Mittwochnachmittag wurde ein 69-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Bei der Kontrolle konnte durch die Beamten Alkohol gerochen werden. Nachdem der Fahrer daraufhin angegeben hatte, vor der Fahrt Wein getrunken zu haben, wurde ihm ein Atemalkoholtest angeboten. Dieser hat den erlaubten Grenzwert von 0,5 Promille überschritten.
Deswegen wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Fahrzeugschlüssel durch die Beamten sichergestellt.
Bei einem erneuten gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest in den Räumlichkeiten der PI
Gunzenhausen wurde das Ergebnis bestätigt. Den Rentner erwartet nun ein
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren.
Quelle: PI-Gunzenhausen




