Veterinäramt warnt vor Afrikanischer Schweinepest

Im Landkreis Groß Gerau (Hessen) ist die Afrikanische Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen ausgebrochen. „Das sind nur noch 130 Kilometer Luftlinie zu unserer eigenen Landkreisgrenze“, warnt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach.

Der Ausbruch ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf menschliches Versagen beim Umgang mit Speiseabfällen zurückzuführen, etwa durch ein in freier Natur entsorgtes Wurstbrot, welches das Virus enthielt und von Wildschweinen gefressen wurde. In ungekochtem Fleisch oder rohem Schinken infizierter Schweine hält sich das Virus sehr lange.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche, für Schweine aber qualvoll und tödlich verlaufende Viruserkrankung. Besonders gefürchtet ist die Krankheit bei landwirtschaftlichen Schweinehaltern, weil die Krankheit solche Betriebe ruinieren kann. Im Landkreis Ansbach waren zum Stichtag 01. Januar 2024 insgesamt 185.000 Schweine registriert. „Schweinezucht und -mast ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Ein Eintrag des Virus in die wertvollen Tierbestände muss unbedingt vermieden werden“, appelliert Dr. Zechmeister.

Alle Bürger sind daher aufgerufen, Speiseabfälle und Essensreste so sicher zu entsorgen, dass Wildschweine keinen Zugang erhalten können: in der Restmülltonne. Landwirte und Hobbyhalter müssen unbedingt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Freiland- und Auslaufhaltungen sind mit doppeltem Zaun zu sichern, das Füttern von Schweinen durch Unbefugte ist zu verhindern. Bauliche Verschleißerscheinungen des Stalles, durch die Schädlinge eindringen können, sollten zügig verschlossen und gesichert werden. Landwirte, die Jäger sind, müssen streng vermeiden, mit Jagdkleidung oder nicht desinfizierter Jagdausrüstung den Stall zu betreten. „Hygiene bedeutet dabei aber nicht, auf Stroh und Beschäftigungsmaterial für die Tiere zu verzichten, Tierschutz und Biosicherheitsmaßnahmen kann man sehr gut gemeinsam umzusetzen“, so der Leiter des Veterinäramtes.

Vor-Ort Begehungen und Beratungen werden nun intensiviert, um sicherzugehen, dass Biosicherheitsregeln umgesetzt werden. Denn leider sind sogar jetzt noch bei einigen Betrieben Schwachpunkte feststellbar. „Kürzlich wurde in einem Einzelfall sogar die schon seit Jahren verbotene Praxis der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Hausschweine festgestellt“, berichtet Dr. Zechmeister. Schweinehalter sollten unbedingt sicherstellen, dass ihre wertvollen Tiere weder Kontakt zu Wildschweinen erhalten noch irgendwelche Essensreste bekommen – weder durch Dritte, noch durch den Halter selbst.

Speiseabfälle an Hausschweine zu verfüttern, ist verboten. Gelegentlich stößt das Veterinäramt bei Stallkontrollen aber immer noch auf Funde wie einen Schäufeleknochen.

Foto: Landratsamt Ansbach

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