100. öffentliche Sitzung des Stadtrates Heilsbronn

Bebauungsplan „südlich St.-Gundekar-Straße“

HEILSBRONN

Der Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung des Stadtrates von Heilsbronn, über den hier die Rede sein soll, behandelt den Bebauungsplan Nr. B 41 „südlich St.-Gundekar-Straße, Heilsbronn“. In der vorliegenden Beschlussvorlage wurde auf folgendes hingewiesen: Seit dem Jahr 2013 gibt es einen Bebauungsplan, der öffentlich bekannt gegeben und damit in Kraft getreten ist. Aufgrund der zwischenzeitlich bekannten Bodenverunreinigungen / Ölkontamination  des Bodens auch im Bereich des besagten Bebauungsplanes trat eine wesentliche Änderung im Planungsgebiet auf, welche bei der Aufstellung des Bebauungsplanes B 41 und bei der hierzu vorgenommenen Abwägung noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Nach derzeitigem Stand der seit 2012 in mehreren Phasen von verschiedenen Seiten durchgeführten Altlastendetailerkundung des Ölschadens in Zusammenhang mit dem Caritas-/Altenheim St. Stilla liegen erhebliche, schädliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen, vermutlich durch Heizölschaden, auf mehreren betroffenen Grundstücken vor. Von den mit der Schadenserkundung beauftragten Fachgutachterbüros und den Umweltbehörden wird dringender Sanierungsbedarf gesehen; derzeit läuft noch durch die Kreisverwaltungsbehörde die Störerauswahl hinsichtlich der Sanierungspflicht gemäß Bundesbodenschutzgesetz. Der Stadtrat hatte bereits in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.06.2015 einen Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes B 41 gefasst. Ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde nicht durchgeführt, weil die Untersuchung des Ölschadens noch nicht abgeschlossen ist. Wie dem Gremium aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.07.2019 bekannt ist, ist nunmehr für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes B 41 ein Bauträger mit konkreten Bauabsichten an die Verwaltung herangetreten. Weiter zu bedenken ist, dass auch südlich der Pfarrer-Hausmann-Straße man aktuell zumindest davon ausgehen muss, dass dieser Bereich des Bebauungsplanes ein jederzeit realisierbares Baurecht vermittelt, weil hier die Erschließung über die Pfarrer-Hausmann-Straße gesichert ist, war seitens der Verlesung des Sachverhalt/Begründung/Rechtslage zu hören. Der mit Zustimmung des Stadtrates vom 03.07.2019 beauftragte Rechtsanwalt sieht einen dringenden Handlungsbedarf. Ihm zu Folge käme deshalb grundsätzlich ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes oder ein Verfahren zur Änderung desselben in Betracht. Die Stellungsnahme der Verwaltung sieht folgendermaßen aus: Mit Aufstellung des Bebauungsplanes B 41 wurde das Ziel verfolgt, die bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen zu decken. Diese Nachfrage konnte auch bisher in Heilsbronn nicht durch ein solches weiteres Baugebiet gelöst werden. Nach wie vor ist Wohnraum knapp und die Nachfrage hoch. Letzteres spricht deshalb für die Änderung des Bebauungsplanes B 41 mit dem Ziel, dass verschiedene Grundstücksflächen im Planungsgebiet B 41 weiterhin oder künftig nach einer Sanierung für eine entsprechende Bebauung zur Verfügung stehen. Dazu sind auch die erforderlichen behördlichen Untersuchungen weiter abzuwarten und in die Änderung des Bebauungsplanes einzubeziehen. Der Beschluss der Stadtverwaltung sieht mit einer Gegenstimme folgendermaßen aus: Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung beschließt der Stadtrat unter Zugrundelegung der Annahme, dass Flächen im B 41 weiterhin oder künftig nach einer eventuellen nötigen Sanierung der betroffenen Flächen für eine Bebauung zur Verfügung stehen, die Aufstellung der Ersten Änderung des Bebauungsplanes B 41 „südlich der St.-Gundekar-Straße“ für die betreffenden Grundstücke, alle Gemarkung Heilsbronn.

Text: Stadt Heilsbronn / Klemens Hoppe + Foto: Klemens Hoppe

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