Gunzenhausen – Ein 49-Jähriger gab am 17.11.2025 nachmittags aufgrund eines
Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Nürnberg seine Fahrerlaubnis bei der Polizei Gunzenhausen ab.
Trotz durchgeführter Belehrung, dass er nun kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug mehr im öffentlichen Straflenverkehr führen darf, sah ihn der sachbearbeitende Beamte während seiner Streife, wie er ca. 45 Minuten nach der Abgabe seiner Fahrerlaubnis im Stadtgebiet Gunzenhausen mit seinem Pkw selbst am Straflenverkehr teilnahm.
Bei der anschlieflenden Kontrolle stellte der Beamte zudem fest, dass für seinen Pkw kein Versicherungsschutz mehr bestand und der Deutsche auch noch unter Drogeneinfluss fuhr. Bei der Durchsuchung des Beschuldigten fand man auch ein entsprechendes Glasröhrchen mit Crystal-Meth-Anhaftungen.
Die Polizeibeamten stellten daraufhin den Fahrzeugschlüssel sicher, entstempelten die
Kennzeichen an dem Pkw und lieflen eine Blutentnahme bei den Betroffenen im Krankenhaus durchführen.
Dem Mann erwarten nun Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Drogeneinwirkung, einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen Besitz von Betäubungsmitteln.
Quelle: PI-Gunzenhausen




