Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz gedrosseltem Pkw

Gunzenhausen – Am 18.11.2025 gegen 22:30 Uhr fiel der Polizeistreife Gunzenhausen im Ortsteil Schlungenhof ein fahrender Klein-Pkw mit Versicherungskennzeichen und zudem mit den sogenannten 25 km/h-Aufkleber gekennzeichnet. Bei der Nachfahrt dieses Sonderfahrzeuges stellten die Beamten weiter fest, dass dieses Fahrzeug trotz
Toleranzabzuges mit mindestens 40 km/h fuhr.
Bei der anschlieflenden Kontrolle konnte der Fahrer nur eine Fahrerlaubnis der Klasse L
vorzeigen, welche nur für forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zwecke gültig ist.
Da der 51-jährige Deutsche weder eine forst- oder landwirtschaftliche Tätigkeit begründete, leiteten den Polizeibeamten ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Durch die zuständige Staatsanwaltschaft wird zudem geprüft, ob ein unabhängiger Gutachter ein Geschwindigkeitsgutachten erstellt.
Quelle: PI-Gunzenhausen

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