Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Reckenberg-Gruppe

Aufgrund einer temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt Ansbach für Teile des Landkreises Ansbach angeordnet, das Leitungswasser abzukochen.

Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.

Betroffene Wasserversorger (beziehen betroffenes Wasser der RBG):

Stadtwerke Windsbach

Stadtwerke Heilsbronn

Bauhof Sachsen

KMU Bechhofen

Goldbühl

Gemeinde Weihenzell

Betroffene Gemeinden:

Arberg

Bechhofen

Burgoberbach

Dietenhofen

Heilsbronn

Lichtenau

Merkendorf

Mitteleschenbach

Ornbau

Petersaurach

Weidenbach

Windsbach

Wolframs-Eschenbach

Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.

Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken.

Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.

Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.

Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Die Gemeinden werden über einen Aushang sowie über Handzettel gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.

Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Reckenberg-Gruppe unter der Telefonnummer 09831/67810 sowie das Gesundheitsamt Ansbach unter 0981/4687777 zur Verfügung.

Hinweis: Im anhängenden Dokument sind Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abkochanordnung zusammengefasst.

Anhang kommt hier:

 Fragen und Antworten zur Abkochanordnung

Was ist zu tun? Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 Minuten) abkühlen lassen.

Macht das Wasser krank? Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um Vorsichtsmaßnahmen.

Kann man sich mit dem Wasser noch waschen? Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann man das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen verwenden? Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.

Kann man das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung, Waschen von Obst und Gemüse benutzen? Nein! Nur abgekochtes Wasser verwenden.

Kann man das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist? Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten? Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden? Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen benutzt werden? Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden? Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.

Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden? Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°- 85° für die Frischwasser-Klarspülung).

Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden? Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.

Ist mit diesem Wasser das Waschen von Obst, Gemüse und Salat möglich? Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur bei Gemüse möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird.

Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden? Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen? Nein, Kinder können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.

Was müssen Schwangere beachten? Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.

Sind Tiere und Haustiere betroffen? Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.

Ab wann kann man das Leitungswasser wieder als Trinkwasser verwenden und auf das Abkochen verzichten? Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt Ansbach auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, informieren wir Sie umgehend.

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