Augen auf beim Reifenkauf

Neues EU-Reifenlabel bietet Vergleich der Leistungskriterien

Schon seit 2012 müssen Pkw-Reifen im Reifenhandel und beim Verkauf – ähnlich wie Waschmaschinen oder Kühlschränke im Elektromarkt – mit einem Label gekennzeichnet sein. Das „Reifenlabel“ soll es dem Reifenkäufer ermöglichen, einzelne Eigenschaften der ins Auge gefassten Reifen einzuschätzen bzw. verschiedene Reifenmodelle bezüglich der drei aufgeführten Kriterien Rollwiderstand, Nassbremseigenschaft und Außenfahrgeräusch zu vergleichen. Die alte EU-Verordnung wurde inzwischen überarbeitet und durch die EU-Verordnung 2020/740* ersetzt, mit der auf einem neuen Standardetikett mit Symbolen zusätzlich Informationen zum Schneegrip und (wohl nur für den skandinavischen Markt) zur Eisgriffigkeit dargestellt werden. Wichtig: Die neue Verordnung gilt nur für Pkw-, Lkw- oder Busreifen, die nach dem 1. Mai 2021 auf den Markt gekommen sind, also auf der Reifenflanke mindestens das Produktionsdatum DOT 1821 (= 18. Kalenderwoche 2021) oder höher aufweisen. Und weil es keine Verpflichtung zur Neukennzeichnung von Reifen gibt, die vor dem 1. Mai 2021 in Verkehr gebracht wurden, können beide Label noch jahrelang in Geschäften oder Läden nebeneinander vorgefunden werden.

Eine der wichtigsten Neuerungen beim EU-Label ist der QR-Code oben rechts. Wer den mit seinem Smartphone scannt, kommt direkt zu den Detail-Infos des Reifens, die der Hersteller bei der Europäischen Produktdatenbank für Energiekennzeichnung (EPREL) hinterlegt hat. Der Name des Herstellers, die genaue Artikelnummer des Reifens, die Dimension mit Speed- und Lastindex und die Reifenklasse (z.B. C1 für Pkw, Wohnmobile, Busse) komplettieren die Angaben.

Textquelle: ADAC / Foto: © ISP Grube/Wolfgang Grube

Textquelle: ADAC / Foto: © ISP Grube/Wolfgang Grube

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