Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg: Teile des Landkreises Ansbach vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt

Der westliche Teil des Landkreises Ansbach ist ab 2. Februar 2019 aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg zum offiziellen Sperrgebiet erklärt worden. Von dieser für Menschen ungefährlichen Krankheit sind insbesondere Tierhaltungen mit Rindern, Schafen und Ziegen betroffen. Die Übertragung zwischen den Tieren erfolgt in der Regel über Stechinsekten. Die Ausweisung als Sperrgebiet wurde erforderlich, nachdem in einem Betrieb in Bad Herrenalb, Landkreis Calw, der Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt wurde. Um die weitere Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern, wird um den betroffenen Betrieb ein Restriktionsgebiet mit einem Radius von 150 Kilometern festgesetzt. In diesem Bereich liegen Teile des Landkreises Ansbach aber auch Gebiete der Landkreise Würzburg, Donau-Ries sowie Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Für Menschen ist diese Tierkrankheit nicht ansteckend. Fleisch und Milchprodukte können gefahrlos verwendet werden. Betroffenen Tierhaltern empfänglicher Arten wird geraten, ihre Tiere baldmöglichst impfen zu lassen. Die Impfung wird von der Tierseuchenkasse bezuschusst. Das Sperrgebiet im Landkreis Ansbach umfasst folgende Gemeinden: • Ohrenbach • Adelshofen • Steinsfeld • Rothenburg • Neusitz • Windelsbach • Geslau • Insingen • Gebsattel • Diebach • Buch a. Wald • Leutershausen • Schillingsfürst • Wettringen • Wörnitz • Dombühl • Aurach • Schnelldorf • Feuchtwangen • Dentlein a. Forst • Dinkelsbühl • Schopfloch • Dürrwangen • Langfurth • Wittelshofen • Mönchsroth • Wilburgstetten • Weiltingen Die Sperrmaßnahmen betreffen ca. 975 Betriebe mit ca. 54.000 Rindern, sowie 8.000 bis 9.000 Schafen und Ziegen. Innerhalb des Restriktionsgebiets gelten ab sofort einige tierseuchenrechtliche Beschränkungen, die das Ziel haben, die Tiererkrankung einzudämmen. Wer z.B. im Restriktionsgebiet Wiederkäuer, insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen oder Wildwiederkäuer in Gehegen hält, hat dies, sofern die Tiere dort nicht bereits registriert sind, unter Angabe des Standorts der Tiere unverzüglich dem Veterinäramt des Landratsamtes Ansbach zu melden. Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Friedrich-Löffler-Instituts oder des Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zu finden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Landratsamtes Ansbach Telefon (0981) 468-1110 Telefax (0981) 468-18 1110 E-Mail pressestelle@landratsamt-ansbach.de
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