Der Amateurfunk lebt!

Witziger und informativer Film auf YouTube

(Eig. Ber.)

Bereits seit 1998 bietet Eckhard Kraus aus Neumarkt jährliche Amateurfunk-Ausbildungskurse zu den Klassen A und E an. In diesen Kursen werden hauptsächlich die technischen Grundlagen nach dem jeweils aktuellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur vermittelt. Natürlich werden auch die Fachgebiete „Betriebstechnik“ und „Kenntnisse von Vorschriften“ angesprochen. Ebenso steht praktischer Ausbildungsfunkbetrieb auf dem Programm. Der aktuelle Kurs 2013 fand in der Grundschule Kupferplatte in Roth statt – und hier kamen Eckhard Kraus und seine Funkerfreunde auf eine tolle Idee: Ein moderner Informationsfilm zum Thema Amateurfunk für das Internetportal YouTube! Adresse: www.youtube.com/watch?v=PNokpPwvSzI. Der Film erzählt über all die Möglichkeiten, die das Hobby Amateurfunk bietet. Und das nicht durch trockene technische Daten, sondern witzig mit „Laienschauspielern“ und Musikuntermalung. Szenen aus dem wahren Leben und tolle Luftaufnahmen inbegriffen. Die junge Handybesitzerin hadert mit der Technik und trifft auf einen Funker, der kostenlos und ohne Vertrag mit Australien spricht – bereits die Einleitung des Films macht Lust auf mehr. Gerade auch für Laien ist dieser Kurzfilm sicher sehr interessant.

Der Amateurfunkdienst (kurz: Amateurfunk, englisch: amateur radio oder ham radio) ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird. Als geprüfter Funkamateur erhält man viele Rechte, unterliegt aber bei seinen Versuchen und seinem Funkbetrieb den umfangreichen Regelungen im Amateurfunkdienst. Diese Rechte wurden in vielen Ländern in einem eigenständigen Amateurfunkgesetz festgelegt, welche immer wieder den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am deutlichsten werden die stetigen Änderungen in der Geschichte der deutschen Amateurfunkverordnung. Beispielsweise ist das Ablegen einer Morse-Prüfung zur Erlaubnis auf Kurzwelle zu senden seit 15. August 2003 in Deutschland nicht mehr erforderlich.

QR-Code

Werbung:

Über Habewind Informationsdienst

Dieser Inhalt wird bereitgestellt von Habewind Online

Schreibe einen Kommentar