EEG und KWKG Erzeugungsanlagen müssen der BNetzA gemeldet werden

Stichtag ist der 31. Januar 2021 2019 hat die Bundesnetzagentur das sogenannte Marktstammregister in Betrieb genommen. Für die Netzkunden der N-ERGIE Netz GmbH bedeutet das: Bestandsanlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gingen, müssen bis 31. Januar 2021 in diesem Register aufgenommen werden. Ansonsten erlischt der Anspruch der Vergütung des eingespeisten Stroms. Die N-ERGIE Netz GmbH hat zur Vereinfachung alle wesentlichen Daten für jeden einspeisenden Netzkunden zusammengefasst und wird jeden Kunden bis Ende Juni 2020 direkt anschreiben. Das Marktstammregister löst das bisherige Meldesystem ab. Deshalb ist es für Einspeiser unumgänglich, ihre Anlagen erneut anzumelden. Die eingegebenen Daten bilden die Vergütungsgrundlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Für Fragen zur Anwendung des Marktstammdatenregisters steht die Bundesnetzagentur unter 0228 143333 oder über das Kontaktformular unter www.marktstammdatenregister.de zur Verfügung. Eine große Gesellschaft für alle Netzthemen Seit 1. Januar 2020 ist die N-ERGIE Netz GmbH für alle Themen rund um die Strom- und Erdgasnetze in Nürnberg und der Region N-ERGIE Pressestelle, Telefon 0911 802-58050, Telefax 0911 802-58053 I presse@n-ergie.de I www.n-ergie.de und zudem in Nürnberg noch für die Fernwärme- und Trinkwassernetze verantwortlich. Die N-ERGIE Netz GmbH bündelt das gesamte Netzgeschäft, das bisher von dem Netzbetreiber Main-Donau Netzgesellschaft und dem Netzdienstleister N-ERGIE Service GmbH geführt wurde, in einer gemeinsamen Gesellschaft. Für die Kunden und Partner beider Vorgänger-Gesellschaften ändert sich durch die Zusammenführung und Umbenennung nichts. Die 24-Stunden-Bereitschaft, der Online-Service und alle Telefonnummern, darunter auch die Störungsnummern, bleiben bestehen.

Quelle: N-ERGIE Netz
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