(Lichtenau) Weil sie vor geraumer Zeit bei einer Verkehrskontrolle keinen Führerschein vorzeigen konnte, nahm die Polizei Ermittlungen gegen die 43-jährige Fahrerin eines Kleinkraftrades auf. Die Frau hatte bei der Kontrolle versichert, im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse M zu sein. Daraufhin gaben die Beamten ihr die Möglichkeit, ihren Führerschein bei einer Polizeidienststelle vorzuzeigen. Doch die Polizisten warteten vergebens. Eine Überprüfung ergab schließlich, dass die Frau noch niemals im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen ist.