(Windsbach) Bereits im Februar 2016 wurde im Bereich Windsbach ein 32-jähriger Zweiradfahrer zur Verkehrskontrolle angehalten. Hierbei konnte er keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen, wobei er nach eigenen Angaben vergessen hätte, sie mitzunehmen. Wie sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen herausstellte, war der Mann noch nie im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad. Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Quelle: PI-Heilsbronn
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